Landau: „Wir brauchen eine gelebte Hospiz- und Palliativkultur im ganzen Land!“

Caritas Präsident Michael Landau fordert bei parlamentarischer Enquete Rechtsanspruch auf Hospizversorgung: „Zu einer Kultur des Lebens gehöre auch eine Kultur des Sterbens und der Solidarität mit den Sterbenden.“

Anlässlich der Enquete „Sterben in Würde“ am 7. November im Österreichischen Parlament erneuert Caritas Präsident Michael Landau die Forderung nach der bundesweit flächen- und bedarfsdeckenden Umsetzung der Hospiz- und Palliativversorgung. „Klar ist: Jeder Sterbender ist ein Lebender bis zuletzt. Klar ist aber auch: Die Politik trägt diesem Umstand bislang zu wenig Rechnung. Noch immer ist die Hospiz- und Palliativversorgung – ob Zuhause, im Spital oder im Pflegewohnhaus – für längst nicht alle Menschen erreichbar, zugänglich und leistbar. Die Finanzierung der Hospiz- und Palliativangebote ist in Österreich stark segmentiert, wird unterschiedlich gehandhabt und ist in keiner Weise abgesichert. Der Spendenanteil ist dabei vielfach noch immer sehr hoch“, so Landaus Analyse. „Niemand käme auf die Idee, für die medizinische Behandlung eines Beinbruchs Spenden zu sammeln. Jeder, der ein intensivmedizinisches Bett benötigt, erhält ein solches. Bei den Hospiz- und Palliativangeboten – mobil, teilstationär und stationär – ist das bis heute bei weitem nicht gesichert. Ich bin überzeugt: Wir brauchen eine gelebte Hospiz- und Palliativkultur im ganzen Land!“

Der Caritas Präsident erinnerte in diesem Zusammenhang auch an Kardinal König, mit dem gemeinsam er bereits im Jahr 2001 eine erste parlamentarische Enquete zu dem Thema angeregt hatte. „Das gemeinsame Ziel damals wie heute: Menschen sollen an der Hand eines anderen Menschen sterben und nicht durch die Hand eines anderen Menschen. Wollen wir diesen eingeschlagenen Weg fortsetzen, bedarf es einer Kraftanstrengung aller Beteiligten – des Bundes, der  Länder und der Krankenversicherungen. Sie alle müssen ein Sterben in Würde durch eine gemeinsame Finanzierung sicherstellen“, betonte Landau.

Einklagbarer Rechtsanspruch auf Hospizdienste
Die Caritas geht in dieser Frage noch einen Schritt weiter: „Jeder Bürger und jede Bürgerin soll einen sicheren, einklagbaren Rechtsanspruch auf Betreuung durch Hospiz- und Palliativdienste und -einrichtungen haben“, so Landau. „Und zwar in all ihren Formen: Es geht um die Betreuung Zuhause ebenso wie um eine bestmögliche Versorgung in Spitälern und Pflegeheimen, aber auch um zusätzliche Tageshospize – und diese nicht nur in Wien, in Graz oder Salzburg, sondern flächendeckend in ganz Österreich. Es darf nicht am Geld oder am Wohnort scheitern, dass Menschen am Ende ihres Lebens jene Betreuung und Begleitung erhalten, die sie so dringend benötigen. Die Enquete-Kommission hat die Chance, einen substanziellen Beitrag zur Verbesserung einer Kultur des Sterbens zu leisten“, betont Landau abschließend. „Denn zu einer Kultur des Lebens gehört auch eine Kultur des Sterbens und der Solidarität mit den Sterbenden.“


In den vergangenen 25 Jahren wurden allein in der Erzdiözese Wien knapp 22.000 Menschen von der Caritas kostenlos auf ihrem letzten Wegstück begleitet. Allein im Vorjahr standen die MitarbeiterInnen mehr als 2.000 Menschen in der letzten Lebensphase und ihren Angehörigen zu Hause und im Tageshospiz zur Seite – palliativ-medizinisch, -pflegerisch, psychosozial, seelsorgerisch und in der Trauer.