Caritas zu Pflegefonds-Novelle: „Nächste Regierung muss weitere Schritte setzen“

Caritasdirektor Landau erfreut über gestrigen Nationalratsbeschluss zur Pflege: „Doch in Zukunft muss der Pflegefonds auch den stationären Hospizbereich umfassen!“

Der Nationalrat beschloss in seiner gestrigen Sitzung eine Novelle des Pflegefondsgesetzes. So können pflegende Angehörige künftig etwa eine dreimonatige bezahlte Pflegekarenz in Anspruch nehmen. Daneben wurde nun auch die Möglichkeit der Pflegeteilzeit geschaffen, die ebenfalls maximal drei Monate in Anspruch genommen werden kann. Dabei darf die Arbeitszeit auf ein Minimum von zehn Stunden pro Woche reduziert werden. „Dieser Beschluss ist eine existenzielle Absicherung für viele Menschen in diesem Land, die ihre Angehörigen in einer schwierigen Lebensphase zu Hause betreuen und begleiten wollen", betonte Michael Landau, Caritasdirektor der Erzdiözese Wien, in einer Stellungnahme. Darüber hinaus sieht die Novelle eine Verlängerung des Pflegefonds zunächst bis Ende 2016 vor. „Auch dieser Schritt ist ganz klar zu begrüßen, doch die nächste Bundesregierung wird hier weitere zentrale Schritte setzen müssen. Es wird notwendig sein, dass der Pflegefonds über 2016 hinaus zu einem gemeinsamen Steuerungsinstrument für den gesamten Pflegebereich sowie für den Bereich der Hospiz- und Palliativcare in Österreich weiterentwickelt wird.“

Als großes Manko wertet Landau die Tatsache, dass im Pflege-  und Betreuungsbereich in den unterschiedlichen Bundesländern noch immer nicht die gleichen Rahmenbedingungen gelten. „Es ist keine Lösung, dass die Menschen je nach Bundesland etwa unterschiedlich hohe Selbstbehalte für ein und dieselbe Leistung zahlen. Es bleibt zu hoffen, dass die Bundesländer sich ihrer Verantwortung gegenüber den pflegebedürftigen Menschen in ganz Österreich bewusst sind und jetzt Nägel mit Köpfen machen“, sagt Landau. „Wir fordern einheitliche Qualitäts-, Versorgungs- und Finanzierungsstandards vom Bodensee bis zum Neusiedlersee.“ Der Föderalismus ist hier ein Hemmschuh und zwar zum Leid der betroffenen pflegebedürftigen Menschen und ihrer Angehörigen.

Problematisch sieht Landau auch den Umstand, dass es keinen Rechtsanspruch für die Pflegekarenz geben wird: "Ein Rechtsanspruch wäre in jedem Fall erforderlich. Es hat wesentlich mit dem menschlichen Antlitz einer Gesellschaft zu tun, ob ich mich in einer schwierigen Situation um meine nächsten Angehörigen kümmern kann oder nicht. Das darf nicht vom guten Willen eines Arbeitgebers abhängig sein." Das Fehlen eines Rechtsanspruchs hat sich auch bei der bisherigen Form der Familenhospizkarenz als sehr hinderlich erwiesen.

Die Caritas begrüßt, dass der mobile Hospizbereich bei Kindern und Jugendlichen in der Pflegefonds-Novelle ausdrücklich erwähnt wird. Aber der Umstand, dass der stationäre und teilstationäre Hospiz-Bereich von der Novelle nicht explizit erfasst werden, stößt auf Unverständnis. Derzeit gibt es in Österreich lediglich drei Tageshospize – je eines in Salzburg sowie in Graz und eines der Caritas in Wien. Doch diese wichtigen Einrichtungen sind bis heute nicht öffentlich finanziert. „Bislang scheiterte es am Geld, dass Menschen die Betreuung und Pflege erhalten, die sie auch brauchen. Es geht um schwer kranke, oft auch sehr junge Menschen, die nicht mehr zu Hause leben können. Sie sind auf eine optimale palliative und hospizliche Betreuung angewiesen. Die Nachfrage übersteigt das Angebot bei weitem. Wir appellieren daher dringend an die Sozial- und Gesundheitspolitik: Der Ausbau und die Finanzierung von Hospizen bzw. Hospizbetten müssen gesichert werden.“