Caritasdirektor Landau : „Wir haben uns seit genau zehn Jahren für eine solche Reform eingesetzt.“ Landau ortet „echten Fortschritt“, aber auch Wermutstropfen
Caritasdirektor Michael Landau zeigt sich in einer ersten Reaktion „sehr erfreut“ über die geplante Einführung einer dreimonatigen Karenz für pflegende Angehörige. „Wenn diese Reform tatsächlich beschlossen wird, wäre das ein wirklicher Fortschritt und eine existenzielle Absicherung für viele Menschen in diesem Land, die ihre Angehörigen in einer schwierigen Lebensphase zu Hause betreuen und umsorgen wollen“, sagt Landau. Und dass dieses Bedürfnis groß ist, ist offensichtlich: Mehr als 200.000 ÖsterreicherInnen pflegen ihre Angehörigen oft über mehrere Jahre aufopfernd zu Hause. 80 Prozent der Pflege geschieht somit in den eigenen vier Wänden.
„Wir haben uns seit ziemlich genau zehn Jahren für eine solche Reform eingesetzt, weil wir erleben, dass die Herausforderungen, vor der pflegende Angehörige stehen, in emotionaler, aber eben auch in finanzieller Hinsicht enorm sind.“ Positiv aus Sicht der Caritas ist auch die geplante Einführung einer finanziellen Unterstützung im Falle einer Familienhospiz-Karenz. „Dadurch wird es für viele Menschen einfacher möglich sein, sterbende Angehörige auf ihrem letzten Lebensweg zu begleiten. Bereits Kardinal König hatte sich sehr stark für eine solche finanzielle Unterstützung ausgesprochen.“
Problematisch sieht Landau hingegen den Umstand, dass es keinen Rechtsanspruch für die Pflege-Karenz geben soll: „Ein Rechtsanspruch wäre in jedem Fall erforderlich. Es hat wesentlich mit dem menschlichen Antlitz einer Gesellschaft zu tun, ob ich mich in einer schwierigen Situation um meine nächsten Angehörigen kümmern kann oder nicht. Das darf nicht vom guten Willen eines Arbeitgebers abhängig sein.“ Das Fehlen eines Rechtsanspruchs hat sich auch bei der bisherigen Form der Familenhospiz-Karenz als sehr hinderlich erwiesen.
Am Freitag wurde bekannt, dass pflegende Angehörige künftig bis zu drei Monate in Pflegekarenz gehen können. Das sieht ein Gesetzesentwurf vor, der laut Sozialministerium am Freitag in Begutachtung geht. Demnach soll es künftig auch eine finanzielle Unterstützung für die Familienhospiz-Karenz geben. Bisher gab es nur in Härtefällen eine Geldleistung des Familienministeriums.