Mehr Tempo in der Pflegedebatte fordert Caritasdirektor Dr. Michael Landau. Die Ausweitung der Kompetenzen von 24-Stunden-BetreuerInnen, die heute beschlossen werden soll, bezeichnet er als Schritt in die richtige Richtung. „Damit ist es aber nicht getan“, so Landau. „Die Rund-um-die-Uhr-Betreuung ist nur ein Mosaikstein im gesamten Pflegebereich. Nach wie vor fehlt ein Gesamtkonzept mit österreichweit einheitlichen Qualitäts-, Versorgungs- und Finanzierungsstandards.“
Einfache pflegerische Tätigkeiten wie Hilfe bei der Körperpflege, bei der Arzneimittelaufnahme oder beim Anlegen von Bandagen und Verbänden ist 24-Stunden-BetreuerInnen ab sofort gestattet, wenn ihnen diese Tätigkeiten von ÄrztInnen bzw. von qualifiziertem Pflegepersonal übertragen werden. Die Caritas geht einen Schritt weiter und kritisiert an der Gesetzesnovelle, dass nicht auch dem diplomierten Personal mehr Kompetenzen eingeräumt würden. „Zum Beispiel Mitsprache bei der Pflegegeldeinstufung oder das Verschreiben von Pflegehilfsmitteln wie Wundverbänden. Dafür ist jetzt die Verschreibung durch den Arzt notwendig“, erklärt Mag. Alexander Bodmann, Generalsekretär der Caritas Wien.
Ein weiterer Kritikpunkt der Caritas: qualifizierte BehindertenbetreuerInnen, die in Wohngemeinschaften oder Heimen tätig sind, dürfen diese Tätigkeiten nicht ausüben, obwohl sie für Pflege und im Fall von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen auch für Erziehung zuständig sind. „Eine Ausweitung des Gesetzes auf diesen Bereich wäre sinnvoll und hoch an der Zeit!“ so Bodmann.
Rückfragehinweis:
Mag.a Doris Becker
Pressesprecherin Caritas Wien
Tel. 0664/848 26 18
dbecker(at)caritas-wien.at