Derzeit befinden sich rund 50 Flüchtlinge im Kloster. Die Übersiedlung in andere Flüchtlingshäuser wird über den 30.6. hinaus dauern. 2014 sollen am Standort unbegleitete minderjährige Flüchtlinge einziehen.
Wien (OTS) – Vier Monate, nachdem knapp 60 Flüchtlinge das Servitenkloster in Wien-Alsergrund bezogen haben, hat nun in den vergangenen Tagen der Auszug aus der kirchlichen Einrichtung begonnen. Die ersten Flüchtlinge sind bereits in andere Häuser umgezogen. „Seit dem 18. Dezember haben wir als Caritas die Betreuung der Flüchtlinge übernommen – zuerst unter schwierigsten Rahmenbedingungen in der kalten Votivkirche, seit Anfang März im Servitenkloster. Seit Wochen führen wir nun intensive Einzelgespräche mit den Betroffenen, denn schon seit dem Auszug aus der Votivkirche war klar, dass der Verbleib hier im Kloster nur befristet möglich ist“, sagt Klaus Schwertner, Generalsekretär der Caritas der Erzdiözese Wien. Ebenfalls seit Wochen unterstützte die Caritas die refugees bei der Suche nach einer anderen Bleibe, in der die Flüchtlinge gemeinsam wohnen können – doch bis heute konnte kein entsprechendes Gebäude gefunden werden.
Forderungen werden von Caritas zum Teil unterstützt
„Die Flüchtlinge haben mit ihrem Protest erstmals selbst die Finger in die Wunden der heimischen Asylpolitik gelegt. Und als Caritas haben wir stets betont, dass wir einzelne Forderungen ganz klar unterstützen – etwa dann, wenn es um fairere und qualitätsvollere Asylverfahren geht; oder wenn es darum geht, dass Flüchtlinge in Österreich de facto noch immer nicht arbeiten dürfen und zum Teil in Grundversorgungseinrichtungen untergebracht werden, die jeder menschlichen Beschreibung spotten“, sagt Schwertner. „Das heißt, es geht hier vor allem um politische Fragen, die politische Lösungen erfordern. Hier war, ist und bleibt die Bundesregierung gefordert. Wir werden nicht müde, das zu betonen.“
Der bestehende Grundversorgungsvertrag für das Servitenkloster in Wien-Alsergrund war ursprünglich bis 30. Juni befristet. „Wir haben uns beim FSW (Fonds Soziales Wien) bereits im Mai um eine Verlängerung des Vertrags bemüht“, sagt Schwertner. „Dass der FSW dem vorläufigen Verbleib der Flüchtlinge im Kloster nun zugestimmt hat, freut uns natürlich“, betont der Generalsekretär der Caritas Wien und betont sogleich: „Klar ist auch: Kein Flüchtling wird von uns unversorgt auf die Straße gestellt! Es wird jedem Einzelnen eine alternative Unterbringungsmöglichkeit angeboten. Dank der Unterstützung anderer Organisationen wird es gelingen, genügend Plätze für diese Menschen in Wien bereitzustellen.“
Außerdem wurde seitens der Erzdiözese Wien den refugees und ihren UnterstützerInnen zugesagt, den sogenannten Theaterkeller im Kloster vorläufig bis Oktober weiter als Ort der Begegnung nutzen zu können. „Hier wird weiterhin ein Austausch in der Gruppe möglich sein“, sagt Schwertner.
Ab 2014 wird Servitenkloster Zuhause für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge
Der Grund für die notwendige Übersiedlung in andere Einrichtungen oder private Unterkünfte ist: In der zweiten Jahreshälfte werden bereits seit langem geplante bauliche Maßnahmen im Servitenkloster notwendig. „Denn ab 2014 wird die Caritas vor Ort unbegleitete minderjährige Flüchtlinge (UMF) beherbergen und betreuen“, hält Schwertner fest.
Umdenken der Politik gefordert
Abschließend betont der Generalsekretär der Caritas der Erzdiözese Wien: „Die Caritas teilt die Sorge der Votivkirchen-Flüchtlinge, wonach die österreichischen Behörden die Gefahrenlage in Pakistan falsch einschätzen.“ Während das Außenministerium ÖsterreicherInnen ausdrücklich vor Reisen in das Land warnt und eine partielle Reisewarnung ausspricht, findet man im Innenministerium offenbar nichts daran, Flüchtlinge in das höchst instabile Land abzuschieben und nur in einem Prozent der Fälle Asyl zu gewähren. „Wir fordern die Bundesregierung daher auf, Abschiebungen in Länder zu überdenken, die sie für ihre eigenen Bürger als zu gefährlich erachtet und daher vor Reisen dorthin ausdrücklich warnt. Es kann nicht sein, dass der Wert des Lebens und die Schutzbedürftigkeit eines Menschen von dessen Staatsbürgerschaft abhängen.“