Erfreut zeigt sich Caritasdirektor Michael Landau über die Ausweitung der Kompetenzen für 24-Stunden-Betreuungskräfte. Die Einigung im Ministerrat zeige endlich Sinn für die Realität von Pflege und Betreuung: „Wenn Betreuungskräfte nun auch einfache pflegerische Tätigkeit ausführen dürfen, ist das im Sinne der Betreuenden und der Betreuten“, so Landau. Wichtig sei, dass die Regelung nun regelmäßig evaluiert werde.
Die Caritas beschäftigt mehr als 1000 MitarbeiterInnen in der Mobilen Betreuung und Pflege im Gebiet der Erzdiözese Wien – von der Heimhelferin bis zum Diplomierten Personal. Seit Juli bietet die Caritas auch Beratung und Vermittlung bei der Organisation einer legalen 24-Stunden-Betreuung an. Für die Sorgen des diplomierten Personals und der PflegehelferInnen hat Landau daher Verständnis und betont: „Es geht nicht darum, diesen Berufsgruppen ihre Qualifikation abzusprechen.“ Es gäbe eine Reihe von Tätigkeiten, die auch weiterhin nur mit entsprechender Ausbildung ausgeführt werden dürften. „Wir sind außerdem dafür eingetreten, die Kompetenzen dieser Berufsgruppen zu erweitern. Leider nimmt die Gesetzesnovelle darauf keine Rücksicht“, so Landau.
Kritik übt die Caritas am Umstand, dass die Regelung nur 24-Stunden-Betreuungskräfte betreffe, nicht aber BetreuerInnen, die beispielsweise in Wohngemeinschaften und Tagesstätten für Menschen mit Behinderung tätig seien. Hier bedürfe es noch weiterer Schritte.
Rückfragehinweis: Mag.a Doris Becker, Pressesprecherin Caritas der Erzdiözese Wien, T: 01/ 87812 - 221 od. 0664/8482618
eMail: dbecker(at)caritas-wien.at